Steuern Geld sparen mit Wohneigentum?

Als Wohneigentumsbesitzer lässt sich bei den Steuern clever Geld sparen. Worauf Sie schauen müssen und welche Einsparungen Sie konkret machen können, erfahren Sie hier.

Zusätzlich zu Ihrem Einkommen Versteuern des Eigenmietwerts

Sind Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung, so müssen Sie den Eigenmietwert des Objekts als Ihr Einkommen versteuern. Dieser Betrag entspricht der Miete, die Sie für Ihr Haus beziehungsweise Ihre Wohnung theoretisch verlangen könnten. Der Eigenmietwert ist somit eine fiktive Einnahme, die zu Ihrem effektiven Einkommen addiert wird. Diese Regelung trifft auch auf Zweit- und Ferienwohnungen zu.

Die Kantone legen den Eigenmietwert fest und bestimmen ihn regelmässig mittels Schätzungen durch die Steuerverwaltung vor Ort neu. Grundlegende Angaben zur Bestimmung des Eigenmietwerts sind Wohnfläche, Lage, Baujahr, Bauweise, örtliches Mietpreisniveau. In der Regel fällt der Eigenmietwert in der Praxis meist tiefer aus als die geschätzte Marktmiete. Je nach Kanton liegen die Untergrenze des Eigenmietwerts bei ca. 60 Prozent der marktüblichen Miete und die Obergrenze bei rund 70 Prozent des Marktwerts.

    Machen Sie Kosten geltend Steuern sparen bei selbstgenutztem Wohneigentum

    Wer Steuern sparen möchte, sollte sich genau darüber informieren, welche Arbeiten am Haus von den Steuern abgezogen werden können. So sind dies beispielsweise zumeist werterhaltende Reparaturen wie Fassadenrenovierungen oder Unterhaltsarbeiten. Sie haben die Möglichkeit, solche Arbeiten in einem Pauschalabzug oder als Abzug fixer Kosten geltend zu machen. Der Bund und die meisten Kantone in der Schweiz kennen zwei verschiedene Kategorien: Pauschalabzug von 10 Prozent des Eigenmietwerts/Mietzinseinnahmen für Liegenschaften, die noch nicht 10 Jahre alt sind, und 20 Prozent für ältere Gebäude. Möchten Sie fixe Kosten geltend machen, ist es sehr wichtig, alle Belege zu behalten. Ansonsten können Sie nur den Pauschalabzug geltend machen.

    Sofern die Hypothekarzinsen den Bruttoertrag aus beweglichem und unbeweglichem Privatvermögen (inkl. Eigenmietwert) und weiterer CHF 50'000 nicht übersteigen. Der abzugsfähige Schuldzins ist umso grösser, je höher die Hypothek und der Schuldzinssatz sind. Eine optimale Verschuldung kann Ihnen also unter Umständen helfen, Steuern zu sparen.

    Eine weitere Möglichkeit Steuern zu sparen, haben Sie vor Ihrer Pensionierung. Dann sollten Sie noch alle notwendigen Renovationen durchführen, denn die Renovationsabzüge fallen stärker ins Gewicht, solange Sie noch ein höheres Einkommen haben beziehungsweise einen dementsprechend höheren Grenzsteuersatz.

    Steuern sparen bei vermietetem Wohneigentum

    Wenn Sie Ihr Wohneigentum vermieten, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Doch eine Menge Kosten lässt sich von den Steuern abziehen, sofern Sie diese nicht bereits auf die Mieter übertragen haben.

    Abzugsfähige Kosten für die Steuererklärung:

    • Grundgebühren für Kehricht, Wasser, Abwasser, Entwässerung, Strom, Fernheizung, Erdgas und Feuerschau
    • Verbrauchskosten
    • Kosten für Vermietung, Verwaltung, Erhebung der Mietzinse, Betreibungen, Ausweisungen und Prozesse mit Mietern
    • Aufwendungen für Reinigungsarbeiten, Beleuchtung und Heizung von Vorräumen, Treppenhaus, Kellerräumen und Estrich
    • Summe der jährlich bezahlten Prämien für Versicherungen gegen Sachschaden (Brand-, Wasser- und Glasschäden) und Haftpflicht (Gebäude)
    • Kosten für Strassenunterhalt, -beleuchtung und –reinigung sowie Dolenreinigung
    • Zahlungen in den Reparatur- oder Erneuerungsfonds von Stockwerkeigentümergemeinschaften, sofern diese Mittel nur zur Bestreitung von Unterhaltskosten für die gemeinsamen Anlagen verwendet werden
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