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Attikawohnung in Zürich Bau von Attikawohnung in Wollishofen nicht bewilligt

Datum
23.05.2017

Die Bausektion des Zürcher Stadtrats erteilte einem Hauseigentümer in Wollishofen die Bewilligung für den Umbau eines Dachstocks in eine Attikawohnung. Das Haus ist allerdings bereits baurechtswidrig, weshalb das Umbauprojekt momentan auf Eis liegt.

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Umbau Dachgeschoss Projekt liegt auf Eis

Dem Vorhaben, den Dachstock in eine Attikawohnung umzubauen, wurde ein gewaltiger Strich durch die Rechnung gemacht. Eigentlich dürfte es das Gebäude, in dem der Zürcher eine Attikawohnung im Dachstock bauen will, nämlich gar nicht geben. Zusammen mit zwei anderen Mehrfamilienhäusern wurden die Gebäude 1936 zwar regulär erbaut, doch wurde das Haus, in dem die Attikawohnung geplant ist, 1991 in die Zone W2 verlegt. Dort sind nur zweistöckige Bauten und Höhen von 8,5 Metern erlaubt, was das Haus „baurechtswidrig“ macht. Das Haus kann also momentan nicht umgebaut werden und das Projekt liegt auf Eis. Würde das Gebäude infolge der laufenden Revision der Bau- und Zonenzuordnung wieder von der zwei- in die dreigeschossige Wohnzone verlegt werden, dann wäre das Problem sehr wahrscheinlich gelöst, oder aber es würden plötzlich andere Begründungen (z. B. Denkmalschutz) zur Abwendung der Attikawohnung im Dachstock gefunden werden.

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